(1) Kosten Für den Verkauf der Metalle gilt Ziffer V der Vertragsbedingungen für Warenkörbe und Einzelmetalle und Ziffer VI bei Ratenkäufen. Im Falle des Verkaufes der Metalle über die SMH, akzeptiert der Kunde, dass im Bruttotagespreis bei Warenkörben Kosten in Höhe von einmalig 14,75 % (Netto 12,85%) und bei Silbergranulat und Einzelmetallen einmalig Kosten in Höhe von 10 % (Netto 9,09%) enthält. Berechnungsbeispiel: Bei einem angenommenen Warenkorbpreis von 5.000 EUR sind demnach Kosten in Höhe von 642,70 EUR enthalten.
(2) Kursschwankungen von Metallen Der Preis von Metallen hängt stark von der Angebots- und Nachfragesituation ab. Wirtschaftliche, geopolitische, rechtliche, steuerliche und monetäre Rahmenbedingungen der gesamten Weltwirtschaft beeinflussen den Preis. Metalle werden weltweit gehandelt und unterliegen Preisschwankungen, aufgrund derer auch negative Preisentwicklungen auftreten können. Je nach Angebots- und Nachfragesituation kann der gewählte Zeitpunkt des Einkaufs- bzw. des Verkaufsmomentes für den Kunden nachteilig sein. Dies wäre dann der Fall, wenn die Metalle zu einem höheren Einstiegskurs erworben werden und/oder zu einem niedrigeren Verkaufspreis abgegeben werden. Den Zeitpunkt des Verkaufes bestimmt ausschließlich der Kunde.
(3) Währungsrisiko Die Metalle werden zurzeit weltweit fast ausschließlich in US-Dollar bewertet und gehandelt. Damit besteht zunächst grundsätzlich ein Währungsrisiko Euro gegen US-Dollar. Für Kunden wirkt sich dieses Risiko dahingehend aus, dass der Preis der Metalle abhängig vom Wechselkurs Euro zu US-Dollar steigen oder fallen kann. Das Gleiche gilt, wenn die Metalle in anderen Währungen gehandelt werden.
(4) Steuerliche Risiken Werden die Metalle länger als ein Jahr gehalten, fällt in Deutschland derzeit keine Einkommensteuer bei Verkauf an. Da die Metalle in einem Zollfreilager eingelagert werden, fällt Umsatzsteuer nur dann an, wenn der Kunde die Herausgabe der Metalle verlangt. Es könnte zu Änderungen im Steuerrecht kommen und diese Änderungen könnten ggf. eine nachteilige Ertragsentwicklung bedingen.
(5) Eingeschränkte Handelbarkeit Will der Kunde zu einem bestimmten Zeitpunkt seine Metalle verkaufen, kauft die SMH seine Metalle in der Regel zurück. Sollte zum vom Kunden gewählten Zeitpunkt dies der SMH nicht möglich sein, bemüht sich die SMH um den Verkauf an Metallhändler oder an Industrieunternehmen. Ein sofortiger Verkauf könnte sich dann verzögern oder nur mit zusätzlichem Preisabschlag möglich sein.
(6) Keine Finanzaufsicht Beim Erwerb von Metallen handelt es sich nicht um ein Finanzprodukt. Daher unterliegt die Schweizerische Metallhandels AG Deutschland keiner staatlichen Zulassung oder Aufsicht.
(7) Insolvenzrisiko Der Kunde ist zu 100 % Eigentümer der erworbenen Metalle und erwirbt ein physisches Eigentum. Im Falle einer Insolvenz der SMH Schweizerische Metallhandels AG Deutschland ist der Kunde bei sofortiger vollständiger Kaufpreiszahlung durch ein Aussonderungsrecht geschützt. Konkret bedeutet das, dass der Kunde im Fall einer Insolvenz vom Insolvenzverwalter die Herausgabe seiner Metalle fordern kann. Es kann aber nicht garantiert werden, dass der Insolvenzverwalter dem Kunden bei der Veräußerung seiner Metalle behilflich sein wird oder eine neue Lagerungsoption anbieten kann.